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LG Stendal, 15.06.2011 - 23 O 60/11 |
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Verfahrensgang
- LG Stendal, 15.06.2011 - 23 O 60/11
- OLG Naumburg, 06.09.2012 - 4 U 69/11
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 06.09.2012 - 4 U 69/11
Kfz-Kaskoversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls
Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 15. Juni 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Stendal, Az.: 23 O 60/11, teilweise abgeändert und die Beklagte unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 26.800,00 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 4 Prozentpunkten ab dem 13. Oktober 2010 bis zum 28. November 2010 und von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 29. November 2010 zu zahlen.unter Abänderung des am 15. Juni 2011 verkündeten Urteils des Landgerichts Stendal, Az.: 23 O 60/11, die Beklagte zu verurteilen, an sie 27.100,00 Euro nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 03. Februar 2010 zu zahlen und sie von 1.196,43 Euro vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten freizustellen;.